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Nun ist es amtlich: Änderungen in der Schwung…

Die Hauptversammlung der Schwung ist zwar schon eine Weile her, aber nun sind die Beschlüsse vom 14. September 2020 auch endlich amtlich:

Das Amtsgericht Mannheim hat folgende in der diesjährigen Hauptversammlung gewählte Personen als für die Schwung e.V. vertretungsberechtigt in das Vereinsregister eingetragen:

  • Christian Kropp (Pronomen „er“)
  • Daniel Schniz (Pronomen „er“)
  • Wolfgang Schneider (Pronomen „er“)
  • Sydney von Baeckmann (Pronomen „sie“)

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung Anpassungen und Ergänzungen der Satzung beschlossen, welche nun auch ins Vereinsregister eingetragen wurden. Die Änderungen betreffen alle §2.

  • In Punkt „2.3 Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht, indem der Verein“ wurden die Striche 2, 3 und 7 so überarbeitet, dass die Beschränkung auf Homosexuelle und auf sexuelle Orientierung alleine entfällt und die Formulierungen somit weiter gefasst sind.
  • Darüber hinaus wurde ein Punkt 2.5 ergänzt, mit dem es sich der Verein zur Aufgabe macht einen gesellschaftlichen Konsens zum Thema Einvernehmlichkeit herzustellen.

Mit den überarbeiteten Formulierungen in der Satzung will die Schwung sich in Richtung LGBTQIA+ bzw. queer allgemein öffnen. Ihr findet die Satzung in der aktuellen Fassung unter: https://www.schwung-karlsruhe.de/aktuelle-satzung/